Wer sind wir?

Wir sind ein Team palliativmedizinisch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte sowie speziell ausgebildeter Koordinationskräfte mit Palliative-Care Ausbildung. Wir arbeiten eng und mit kollegialem Respekt mit den behandelnden Hausärztinnen / ihrer Hausärzte zusammen und bieten ergänzende Hilfe bei der häuslichen Versorgung schwer kranker Patienten am Lebensende an.

Unser Ziel ist es, Patientinnen und Patienten mit einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung an der Seite ihrer Hausärztin / ihres Hausarztes eine optimale ambulante medizinische Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.

Die Hausärztin / der Hausarzt bleibt erster Ansprechpartner. Ihn unterstützen wir, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und im Notfall eine Versorgung zu Hause zu ermöglichen. Wir arbeiten in einem Palliativnetz mit ambulanten Pflege- und Hospizdiensten zusammen.

PKD Kreis Borken Nord

In dem Bemühen, die ambulante palliative und hospizliche Versorgung in unserer Region weiter auszubauen, hat sich eine Reihe von Hausärztinnen und Hausärzten mit palliativmedizinischer Qualifikation der „Vereinbarung zur Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ (Palliativvereinbarung) angeschlossen und im April 2010 einen Palliativmedizinischen Konsiliardienst (PKD) für den nördlichen Teil des Kreis Borken gegründet.

Regionale Zuständigkeit: Der PKD Kreis Borken Nord versorgt den mittleren und nördlichen Teil des Kreises Borken mit den Gemeinden Ahaus, Gronau, Heek, Schöppingen, Legden, Gescher, Stadtlohn, Vreden, Südlohn, Velen und Weseke.

Sitz des PKD Kreis Borken Nord ist Stadtlohn.

Ihre Ansprechpartner sind unsere  Koordinatorinnen!

Weitere Informationen

Die ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination. Hierzu gehören insbesondere die Schmerztherapie und die Linderung weiterer leidvoller Symptome. Die Behandlung zielt darauf ab, die Betreuung der Betroffenen in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Wir unterstützen dabei auch Ihre Zugehörigen, um eine Überforderung zu vermeiden.

In kritischen Situationen kann die Aufnahme in ein stationäres Hospiz eine sinnvolle Entlastung sein.

Anspruch auf diese Leistungen haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Dies gilt auch für die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, wie Altenpflegeheimen oder stationären Hospizen.

Voraussetzung für eine Betreuung durch den PKD ist, dass die betroffenen Patienten von der Hausärztin / vom Hausarzt in die „Vereinbarung über die ambulante palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Patienten im häuslichen Umfeld“ eingeschrieben sind.

Unsere Öffentlichkeitsarbeit dient dem Ziel, der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere Betroffene und Angehörige, über die Möglichkeiten einer fachgerechten palliativmedizinischen Versorgung zu informieren.

Darüber hinaus ist es uns wichtig, eine Diskussion über ethische und rechtliche Fragestellungen am Lebensende anzustoßen und zu vertiefen sowie langfristig einen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Tod und Sterben herbeizuführen.

Ein weiteres, wesentliches Anliegen ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von palliativmedizinisch tätigen Ärzten.

Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen zu den Inhalten dieser Website haben.

Kontaktadresse: siehe Impressum.

Sterben, Tod und Trauer gehören zu den existenziellen Fragen der Menschheit und begleiten unser Leben in vielfältiger Weise. Gleich, ob die Todesart natürlich oder unnatürlich ist, ob das Sterben den alten oder den jungen Menschen trifft, ob der Tod im oder außerhalb des häuslichen Umfelds eintritt, ob das Lebensende unvorhergesehen eintritt oder als absehbar bevorsteht:  Sterben und Tod sind für uns alle eine große Herausforderung. Dies gilt insbesondere für Menschen mit einer existenzbedrohenden Diagnose, aber auch für ihre vertrauten Zugehörigen, Freunde oder ihr berufliches Umfeld – und nicht zuletzt auch für ihre professionellen Sterbebegleiter.

Einen besonderen Einfluss haben gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Mehrzahl der Schwerkranken und Sterbenden, die in dieser Lebensphase infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind, wünscht,

  • in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben zu können,
  • von ihrer Familie oder Zugehörigen betreut zu werden,
  • von ihrer Hausärztin, ihrem Hausarzt weiter behandelt zu werden,
  • für sich und die Angehörigen Unterstützung durch ein palliatives und hospizliches Netzwerk zu erfahren, haben die im PKD Kreis Borken Nord zusammengeschlossenen Ärztinnen und Ärzte in Anlehnung an die Charta für die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland  für ihren Versorgungsauftrag für Personen in palliativer Situation folgende Leitsätze verabschiedet.
  • Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt.
  • Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene, qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse. Um diesem gerecht zu werden, müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben, sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen.
  • Die Belange der vertrauten Personen der/des Erkrankten sind zu beachten.
  • Die Teilnahme an der Palliativvereinbarung ist für betroffene Personen, gegebenenfalls vertreten durch persönlich oder gesetzlich Bevollmächtigte, freiwillig.
  • Die Teilnahme der betroffenen Person sowie die Teilnahme der behandelnden Hausärztin /des behandelnden Hausarztes an der Palliativvereinbarung werden schriftlich niedergelegt.

Unsere besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung sollen dabei Menschen mit geistiger oder Mehrfachbehinderungen sowie Patienten mit demenziellen Erkrankungen erfahren.

Mit unserer Arbeit wollen wir zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung der Patienten in unserer Region beitragen.